Antrag Städtebaulicher Vertrag, 28.4.2021

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung entwirft einen Städtebaulichen Vertrag (Satzung) und stellt diesen dem Marktgemeinderat zur Beratung in der Gemeinderatssitzung (spät. im Juli 2021, vor der Sommerpause)  vor.

Der Vertrag soll unter anderem die Punkte Baupflicht, Übernahme der Erschließungskosten, (Teil-)Grundstücksverkauf an die Gemeinde für die Erweiterung der Infrastruktur, usw. erhalten.

Begründung:

Seit Jahren wird in der Gemeinde bemängelt, dass es zu wenige Grundstücke zur  Bebauung von Gewerbe und Wohnraum gibt.

Nun gibt es seit ca. zwei Jahren mehrere Grundstücksbesitzer/innen in der Gemeinde Igensdorf, die ihre Bereitschaft und ihren Wunsch zum Verkauf ihrer Grundstücke, zur Bebauung, erklärt haben.

Wir möchten, dass man diesen Grundstücksbesitzern klare und verlässliche Aussagen bezüglich der weiteren Nutzung ihrer Grundstücke gibt.

Im Referat von Herrn Dr. Spies wurden uns verschiedene Möglichkeiten zur Vorgehensweise mit potentiellen Grundstücksverkäufern aufgezeigt.

Da sowohl ein Fiskalerwerb als auch ein Zwischenerwerb für unsere Gemeinde zurzeit nicht sinnvoll ist, kommt nur ein Städtebaulicher Vertrag in Frage. Wenn es einen solchen Vertrag gibt, hat die Verwaltung klare Handlungsweisen für aktuelle und zukünftige Anfragen von Grundstücksbesitzern.

Es gibt dann auch keinen politischen Druck mehr für kurzfristige Entscheidungen.

Mit einer Grundsatzentscheidung über die weitere Entwicklung der Marktgemeinde Igensdorf und einer damit verbunden Veränderung bzw. Ergänzung des Flächennutzungsplanes ist weder kurz- noch mittelfristig zu rechnen.

Die verkaufsbereiten Grundstücksbesitzer/innen erwarten aber eine Antwort von der Gemeinde.

Es gibt in den Nachbargemeinden, beim Bay. Gemeindetag oder auch im Internet genügend Beispiele solcher Städtebaulicher Verträge, die bestimmt an die Gegebenheiten der Marktgemeinde Igensdorf angepasst werden können.

Für die Grüne Fraktion, Igensdorf den 29.10.2020

Günter Lang
Jürgen Gajowski
Barbara Poneleit

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