Bericht zur Marktgemeinderats-Sitzung vom 23.8.2022

Günes Rathaus Igensdorf

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift vom 20.7.2022
  2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nicht-öffentlichen Sitzungen
  3. Beratung und Beschlussfassung: Vereinbarung Sanierung B2
  4. Beratung und Beschlussfassung: Änderung der Richtlinie zur Kostenübernahme von Feuerwehrführerscheinen
  5. Informationen und Anfragen

Top 1 – Genehmigung der Niederschrift vom 20.7.2022

Wurde ohne Einwände genehmigt.

Top 2 – Bekanntgabe der Beschlüsse aus nicht-öffentlichen Sitzungen

Es liegen keine Beschlüsse aus nicht-öffentlichen Sitzungen vor

Top 3 – Beratung und Beschlussfassung: Vereinbarung Sanierung B2

Das Staatliche Bauamt wird die Fahrbahn der B2 Ortsdurchfahrt erneuern. Das Bauamt hatte die Gemeinde Igensdorf gefragt, ob mit der Maßnahme der Gehweg ebenfalls erneuert wird. Die Kosten der Gehwegerneuerung muss die Gemeinde jedoch selbst tragen. Dies hat allerdings den Vorteil, dass das Bauamt sämtliche Planungs- und Ausschreibungstätigkeiten übernimmt.

Die Gesamtkosten der Sanierung betragen ca. 2,9 Mio.€; auf die Gemeinde Igensdorf würde davon ein Anteil von ca. 900.000€ kommen. Saniert werden 1,2km in und vier Bauabschnitten.

Geplant ist ein Zeitraum von September 2022 bis April 2023, abhängig von der Witterung und der Leistungsfähigkeit der Baufirmen.

Eine zeitlich begrenzte Vollsperrung ist wegen der Brückensanierung von März 2023 bis Juni 2023 nicht zu vermeiden.

Es wird ein lärmvermindernder Fahrbahnbelag errichtet.

Die Umleitungen sind auf den Bundesstraßen zu errichten – über Schnaittach-Simmelsdorf-Hiltpoltstein (es gibt keinen Anspruch auf kurze und bequeme Verkehrswege).

Saniert werden gleichzeitig 3 Brücken, 1 Geländer

In der Diskussion wurden viele Fragen an die Vertreter vom staatlichen Straßenbauamt gestellt. Leider waren die Antworten, wenn es um Verbesserungen für Fußgänger oder Radfahrer ging, alle sehr enttäuschend:

  • Radwege nicht möglich zu wenig Platz
  • Gehwege werden nur dort wo es notwendig ist erneuert (allerdings werden teilweise Bereiche gute gepflasterte Bereiche erneuert, damit überall eine einheitliches Plattenformat verwendet wird)
  • Kosten für Anlieger werden seitens des StBA nicht erhoben
  • Leerrohre für die Telekom sind grundsätzlich möglich – soll als Nachtrag erfragt werden. Das Bauamt ist dran
  • Erreichbarkeiten für Anlieger sind während der Asphaltierungsarbeiten nicht immer gewährleistet. Man kann aber mit den Verantwortlichen immer direkt vor Ort reden, damit eine Lösung gefunden wird. Dies gilt auch für Post-, Paket-, Lieferdienste, private Baufirmen. Heizöl-Lieferungen und Sperrmüll, Müllabfuhr und natürlich auch für alle Notfälle (Feuerwehr etc.)
  • Das StBA BA führt im Vorfeld eine Beweissicherung durch, um eventuelle Schäden an Gebäuden festzustellen. Entschädigungen werden nur übernommen, wenn sie durch die Bauarbeiten entstanden sind.
  • Haltestellen bzw. Ersatzhaltestellen für den ÖPNV werden in Abstimmung mit dem Landratsamt (Gemeinde) eingerichtet

Zeitlicher Ablauf der vier Bauabschnitte:

  • 3./4. Quartal 2022 hablseitige Sperrung (4)
  • 1./2. Quartal 2023 Vollsperrung bis max. 30.6.2023 (2)
  • 3./4. Quartal halbseitige Sperrung (1 und 3)

Nach Abschluss der Arbeiten wird eine Lärmverminderung durch den neuen Asphalt und dem kompletten Ausgleich der Teerdecke zugesagt (kein „Flickenteppich“ mehr).

Frage ob Schächte mit Gummieinsatz benutzt werden:
Nein – es werden Schachtabdeckungen der Kategorie B verbaut

Grundsätzliche Einstellung beim Staatlichen Bauamt derzeit:

Leichtigkeit des Verkehrs an der Bundesstraße wird beeinträchtigt, wenn Tempolimit eingeführt wird.

Leider hat der Vertreter vom Straßenbauamt wenig Verständnis für die in der Vergangenheit benannten Belange der Bürger gezeigt. Bei vielen Vorschlägen zur Verbesserung der Situation hat er auf andere zuständige Stellen verwiesen bzw. gesagt, dass die Planungen abgeschlossen sind und somit nichts mehr geändert werden kann. Somit wurden alle Themen, wie Rad- und Fußwege, Überquerungshilfen, Ampeln usw. abgelehnt.

Bleibt für uns die Frage, ob man das bei den ganzen Vorbesprechungen die anscheinend stattgefunden haben auch wirklich und mit entsprechenden Nachdruck angesprochen hat.

Jetzt wird sich wahrscheinlich jahrelang nichts mehr an der Situation nach den Baumaßnahmen ändern.

Top 4 – Beratung und Beschlussfassung: Änderung der Richtlinie zur Kostenübernahme von Feuerwehrführerscheinen  

Wurde durch ein Gerichtsurteil notwendig:
Es darf keine Verpflichtung für Rückzahlungen geben, wenn der Führerschein über die FFW/Gemeinde finanziert wurde und dann der Dienst quittiert wird.

-> einstimmig beschlossen

Top 5 – Informationen und Anfragen

  • Am Rathaus und an der Schule werden Ladestationen für Mitarbeiter*innen gebaut. Dazu gibt es staatliche Förderungen – gilt auch für private Unternehmen.
  • Die Sanierung der Schilmgasse ist fertiggestellt.
  • Auch die Sanierung des Regenüberlaufbeckens 3 (RÜB) in Stöckach ist fertig.
  • Die Verteilung des Mitteilungsblatts scheint nicht in allen Ortsteilen zuverlässig zu funktionieren – muss von der Verwaltung geprüft und korrigiert werden.

Für die GRÜNE Igensdorfer Fraktion
Barbara Poneleit
Jürgen Gajowski
Günter Lang
Detlev Blum

Tagesordnung und Dokumente auf der Website des Marktes Igensdorf