Bericht zur Marktgemeinderats-Sitzung vom 20.7.2022

Günes Rathaus Igensdorf

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.6.2022
  2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nicht-öffentlichen Sitzungen
  3. Beratung und Beschlussfassung: Wasserabgabesatzung
  4. Beratung und Beschlussfassung: Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
  5. Beratung und Beschlussfassung Ergänzungsbeitragssatzung Wasser
  6. Beratung und Beschlussfassung: Satzung für die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen
  7. Beratung und Beschlussfassung: Ergänzungsbeitragssatzung Abwasser
  8. Beratung und Beschlussfassung: Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
  9. Beratung und Beschlussfassung: Vereinbarung Sanierung B2
  10. Beratung und Beschlussfassung: Neufassung der Vereinsförderrichtlinie
  11. Beratung und Beschlussfassung Ehrungen für Verdienste im Ehrenamt 2021 und 2022
  12. Informationen und Anfragen

Top 1 – Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.6.2022

genehmigt ohne Einwände

Top 2 – Bekanntgabe der Beschlüsse aus nicht-öffentlichen Sitzungen

Es liegen keine Beschlüsse aus nicht-öffentlichen Sitzungen vor

Top 3 – Beratung und Beschlussfassung: Wasserabgabesatzung

Die Ergebnisse der Vermessungen werden durch Herrn Schulte vorgestellt.

  • Zu den Werten für die Erschließungs- und Verbesserungsbeiträge im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung gibt es eine Präsentation.
  • Erhoben werden müssen Beiträge zur Verbesserung und Erneuerung der Anlagen.
  • Außerdem muss die Wasserversorgung versteuert werden, und die Ausgaben dafür mindern die Rücklagen.
  • Zudem muss die Wasserversorgung kostendeckend betrieben werden.
  • Sonderrücklagen sind möglich (aber nicht vorhanden), werden aebr wegen der Steuerproblematik nicht empfohlen.
  • Weitere Fragen wurden beantwortet:
  • Die Anwendung von Wiederbeschaffungszeitwerten ist nicht möglich, es werden die historischen Anschaffungskosten angewendet.
  • Zukünftige Investitionskosten werden in der jetzigen Berechnung nicht berücksichtigt.
  • Die jetzt niedriger angesetzten Herstellungsbeiträge begründet man mit eventuell vorher fehlerhafter Berechnung.
  • Der Anteil der Fiktiven Freiflächen kann nicht frei gewählt werden, sondern beträgt 25%.
  • Die Herstellungsbeiträge werden nach dem Beschluss und der fertiggestellten Verbescheidung fällig, vorher zugestellte Verbescheidungen haben Bestand.
  • Bauplätze werden mit der fiktiven Geschossfläche von 25% veranschlagt.
  • Die ermittelten und vorgestellten Verbesserungsbeiträge sind vorläufig, es erfolgt nach Abschluss der Arbeiten eine endgültige Kalkulation und erneute Verbescheidung. Aufteilung der Entsorgungskosten nach Gesetz: 50% für Schmutzwasser, 25% für Nutzwasser und 25% für StEW (Straßenentwässerung) -> Letztere ist von der Kommune zu finanzieren. Es werden 1,35€ für die Grundfläche = 32,42% berechnet und 8,68€ für die Geschossfläche = 67,58% – Nachveranlagungen können bis zu 25 Jahre zurückverlangt werden, wenn nicht innerhalb von 4 Jahren gemeldet wurde. Beispielrechnung für 700m² Grundstück und 300m² Geschossfläche entstehen Kosten von ca. 3.549€.
  • Die Wassergebühren müssen alle 1 -4 Jahre neu kalkuliert werden, dies ist jedoch in Igensdorf sehr lange unterblieben. Die im letzten Jahr beschlossenen Gebühren werden also in 3 Jahren neu berechnet und bleiben bis zur Neuberechnung bestehen.

Anmerkung:
Mancher Bürger mag sich die Frage stellen, warum die Kosten für die Erschließungs- und Verbesserungsbeiträge nicht wenigstens zum Teil über die Gebühren, also letztlich verbrauchsabhängig, gedeckt werden, wenn gleichzeitig eine Obergrenze bei der Grundstücksgröße von 2.000 m² bei der Veranlagung gilt. Der Grund dafür liegt einerseits darin, dass die Kosten für die Investitionen noch nicht bekannt sind – und folglich in den Gebühren nicht korrekt enthalten sein können. Andererseits sind die Verbesserungsbeiträge notwendig, um die Investitionen (Wasserleitung Rüsselbach, Sanierung Hochbehälter Letten, Neubau Tiefbrunnen I, usw.) zu finanzieren. Sonst würden diese Kosten den Haushalt belasten. Das eigentliche Problem an der Thematik ist aus Sicht der GRÜNEN, dass wir im Sinne einer nachhaltigen Trinkwasserversorgung auch eine ökologische Lenkungswirkung brauchen, etwa den Wasserverbrauch. Angesichts bayernweit sinkender Grundwasserstände dürfen wir die Augen davor nicht länger verschließen.

  • Die Finanzierung von Investitionsmaßnahmen über die Gebühr sei für den Eigentümer immer von Nachteil im Vergleich zur Beitragsfinanzierung.
  • Für die Kommune ergibt sich prinzipiell der Nachteil, dass sie die Ausgaben grundsätzlich vorfinanzieren muss. Für die Aufwendungen müssen dann kalkulatorische Abschreibungen und Verzinsungen bei der Kalkulation angesetzt werden.

Top 4 – Beratung und Beschlussfassung: Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Die Gebühren für Wasser bleiben bei 1,80€ pro m³ Wasser.

-> einstimmiger Beschluss

Top 5 – Beratung und Beschlussfassung Ergänzungsbeitragssatzung Wasser

Es werden die baulichen Maßnahmen vorgestellt, die für unsere Wasserversorgung vorgenommen wurden:

  • Ertüchtigung Hochbehälter Letten
  • Neubau an der B2
  • Neubau Tiefbrunnen I

Verbesserungsbeiträge werden auf 0,64€ pro m² Grundstücksfläche und auf 2,90€ pro m² Geschossfläche festgesetzt und nach Abschluss der Baumaßnahmen korrekt nach Aufwand abgerechnet.

-> einstimmiger Beschluss

TOP 6 – Beratung und Beschlussfassung: Satzung für die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen

Entwässerungseinrichtungen

-> ist auf dem aktuellen Stand und bleibt daher unverändert.

Top 7 – Beratung und Beschlussfassung: Ergänzungsbeitragssatzung Abwasser

Es werden die baulichen Maßnahmen vorgestellt, die für unsere Wasserentsorgung vorgenommen wurden:

  • Kanalsanierung Unterlindelbach/Oberlindelbach, RÜB 23-I
  • Ortskanalisation Unterlindelbach mit Kamerabefahrung

Verbesserungsbeiträge für die Entwässerung werden auf 0,11€ pro m² Grundstücksfläche und auf 0,69€ pro m² Geschoßfläche festgesetzt

-> einstimmiger Beschluss

Top 8 – Beratung und Beschlussfassung: Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Der Beitrag wird auf 1,35€ pro m² Grundstücksfläche und auf 8,68€ pro m² Geschoßfläche festgesetzt

-> einstimmiger Beschluss

Top 9 – Beratung und Beschlussfassung: Vereinbarung Sanierung B2

Wegen diverser ungeklärter Fragen wird der Beschluss zurückgestellt.

Top 10 – Beratung und Beschlussfassung: Neufassung der Vereinsförderrichtlinie

Da die Chöre mehr und mehr unter den Kosten für die Chorleiter „leiden“, wurde angeregt, hier tätig zu werden – nachdem jedoch die Chorleiter schon, genau wie die Übungsleiter in den Sportvereinen über eine Pauschale gefördert werden, besteht hier kein Änderungsbedarf.

Die Gratifikation für eine Beteiligung an gemeindlichen Veranstaltungen soll von 50€ auf 200€ erhöht werden. Um die anderen Vereine durch diese Änderungen nicht zu benachteiligen, wird der Jahresförderbetrag für Vereine ab 2023 von 12.000€ auf 13.000€ erhöht.

Die Vereinsförderrichtlinie soll vom Kulturausschuss im kommenden Jahr erneut überprüft werden.

Beschluss: 17 ja – 3 nein (einer entschuldigt)

Top 11 – Beratung und Beschlussfassung Ehrungen für Verdienste im Ehrenamt 2021 und 2022

Es wurden die Vorschläge der Vereine vorgetragen und einstimmig beschlossen

Top 12 – Informationen und Anfragen

  • Jugendbeauftragte: das Zeitloch soll ab September wieder geöffnet werden, vorerst ohne Anmeldung beim BJR
  • Günter Lang fragt nach einem Termin bei der OFR-Stiftung wegen Förderung der Lindelberghalle -> bisher wurde keiner vereinbart
  • Der Bürgermeister informiert darüber, dass ein Auftrag zur Planung der Gebührensatzung für die Lindelberghalle beauftrag wurde

Für die GRÜNE Igensdorfer Fraktion
Barbara Poneleit
Jürgen Gajowski
Günter Lang
Detlev Blum

Tagesordnung und Dokumente auf der Website des Marktes Igensdorf